Vermittlungsvertrag

 

zwischen

 

Vermittler

 

BAV Private Arbeitsvermittlung

 

Arbeitsuchender (Auftraggeber)

 

1)       Die Aufgabe der Firma BAV ist es, den/die Arbeitsuchende/n so schnell wie möglich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem Dritten (Arbeitgeber) zu bringen. Zu den Leistungen des privaten Arbeitsvermittlers gehören alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Feststellung der Kenntnisse des/r Arbeitssuchenden, die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung sowie die Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Diese Leistungen sind in der Vergütung des privaten Arbeitsvermittlers beinhaltet (§ 296 Abs. 1 SGBIII).

 

2)       Die vertraglich geschuldete Leistungserbringung des privaten Arbeitsvermittlers besteht im Herbeiführen oder Fördern des Hauptvertragsabschlusses zwischen Auftraggeber und Drittem im Sinne einer gezielten Einwirkung des privaten Arbeitsvermittlers auf den Dritten/Arbeitgeber in Richtung eines Vertragsabschlusses.

 

3)       Eine erfolgreiche Vermittlung liegt demnach vor, wenn der private Arbeitsvermittler als Dritter im Kontakt mit dem Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber stand und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart gefördert hat, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Die Garantie auf eine Vermittlung besteht nicht.

 

4)       Alle Daten werden nur zur Ausübung der Vermittlungstätigkeit verwendet und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

 

5)       Vergütung des Vermittlers: Diese wird nur für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung geschuldet und ist in Höhe von 2000,00 € Brutto vom Arbeitsuchenden zu tragen. Hat sich der/die Arbeitsuchende einen gültigen Vermittlungsgutschein ausstellen lassen, ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung kraft Gesetzes bis zur Auszahlung des Gutscheines durch die Agentur für Arbeit gestundet. Weitere Kosten kommen auf den/die Arbeitssuchende/n in diesem Fall nicht zu.

 

Eine Kopie des Gutscheines/der Vereinbarung wird BAV ausgehändigt, bevor eine Vermittlung stattfindet. (Hinweis: die Höhe des Vermittlungsgutscheines kann variieren. Sollte der/die Arbeitsuchende am Tag der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages in Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheines sein, so gleicht die Höhe des Vermittlungsgutscheines das Honorar von BAV aus, d.h. selbst wenn die Höhe des Gutscheines weniger/mehr als 2000,00 € ist, so ist der/die Arbeitsuchende nicht verpflichtet die Differenz auszugleichen). Bitte beachten Sie: Die Zahlung des Vermittlungsgutscheines erfolgt in Höhe von 1000,00 €  nach einer 6-wöchigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Der Restbetrag wird gezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Monate gedauert hat.

 

6)       Der/die Arbeitsuchende wird darauf hingewiesen, dass er/sie eine Arbeitsaufnahme unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit/ARGE anzuzeigen hat.

 

7)       Der/die Arbeitsuchende muss der BAV die Geltendmachung des Vergütungsanspruches ermöglichen. Unmittelbar, spätestens jedoch 6 Wochen nach Aufnahme des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses (welches durch die BAV zustande gekommen ist), ist der/die Arbeitssuchende verpflichtet, den Original-Vermittlungsgutschein der BAV persönlich oder per Post auszuhändigen.

 

8)       Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Bestehende Ansprüche und Datenschutzbestimmungen bleiben von der Kündigung des Vertrages unberührt.

 

9)       Der Arbeitsvermittler übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Qualifizierungsnachweisen verbunden sind.

 

10)   Sollten eine oder mehrere der o. g. Punkte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, so tritt an diese Stelle die relevante gesetzliche Bestimmung. Der Rest des Vertrages bleibt weiterhin unverändert gültig. Nebenabreden bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Gerichtstand ist 04600 Altenburg.

 

Altenburg, den

 

Arbeitsvermittler

Arbeitsuchender (Auftraggeber)

Stempel und Unterschrift

Anschrift und Unterschrift

 

Adresse:

BAV

Private Arbeitsvermittlung

Bei der Brüderkirche 4

D- 04600 Altenburg

Telefon:

03447 89 01 44

0179 455 26 11

Fax:

03447 89 01 55

Internet:

www.meineagentur24.de

 

Email:

info@meineagentur24.de

Geschäftsführer

Herr Betriebswirt

M. Behairy

Gerichtsstand:

D- 04600 Altenburg

Bankverbindung

Deutsche Bank Gera

BLZ: 82070024

Kto.Nr.: 3037694

USt.Nr.:

166 205 04193

USt-IdNr.

DE251974876

 

 

 

 

Bitte ausfüllen

 

Herr/Frau __________________________________________________________

 

sucht Arbeit als _____________________________________________________

 

 

Ich möchte arbeiten im:

 


  Tagespendelbereich           Deutschlandweiter Montage              Ausland

 

wenn Ausland: in welchen Ländern:______________________________________ 

 

 

Bitte ankreuzen, wenn vorhanden:

 

     Führerschein          PKW

 

Kommt für Sie Schichtarbeit in Frage?  __________________

 

 

Für ausländische Bewerber: Bitte geben Sie Ihre Kenntnisse in Deutsch an.

 

schriftlich:       ________________________________________________________

 

mündlich:       ________________________________________________________

 

Gehaltsvorstellungen :    ____________  Euro Brutto/Stunde

 

 

Telefonnummer:        ___________________________________________________

 

Faxnummer:              ___________________________________________________

 

E-Mail:                       ___________________________________________________

 

 

Besondere Kenntnisse, Fertigkeiten, sonstige Bemerkungen:

 

 

 

 

Haben Sie Krankheiten oder andere Einschränkungen, wenn ja welche:

 

 

 

 

 

Datum und Unterschrift: